Vereinsordnung des RC Plaue (Havel) e.V.


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Vereinsordnung des Ruderclub Plaue (Havel) e.V.
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Vereinsordnung des

Ruder–Club Plaue (Havel) e.V.

 

 Ruder-Club Plaue (Havel) e.V.

Geschäftsstelle Bootshaus

Am Havelgut 2a

14774 Brandenburg an der Havel

Tel. 0 33 81 / 40 35 60

 

 

 

 

Vereinsordnung des RC Plaue (Havel) e.V.

 

Allgemeines

 

Die Vereinsordnung ersetzt nicht die Satzung des Vereins. Sie hat vielmehr die Aufgabe, ergänzende Vereinsnormen sowie weiterführende Regelungen aufzuzeigen und die Verbindlichkeit für alle Vereinsmitglieder darzustellen.

 

Die Vereinsordnung ist, wie auch die Satzung und weitere Ordnungen des RC Plaue, für jedes Mitglied beim Vorstand einsehbar.

Jedem Mitglied ist ein Exemplar der Vereinsordnung auf Verlangen auszuhändigen.

Die aktuelle Fassung der Vereinsordnung wird auf der Homepage des RC Plaue bereitgestellt.

 

Die Einhaltung der Vereinsordnung stellt für alle Vereinsmitglieder eine persönliche Verpflichtung dar.

 

Eventuelle Verstöße gegen diesen gemeinschaftlichen Konsens sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

 

Sofern diese Verstöße eine Vereinsschädigung, Zuwiderhandlung gegen Vereinsziele, eine Verletzung von Mitgliedspflichten oder auch einen Verstoß gegen elementare Sicherheitsregeln darstellen, können sie mit Sanktionen, unter Berücksichtigung der Satzung des RC Plaue, geahndet werden.

 

Die Vereinsordnung wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

 

1. Zum Umgang mit Vereinseigentum

 

Das gesamte Vereinseigentum, insbesondere die Boote und das dazugehörige Bootsmaterial, sind durch die Vereinsmitglieder pfleglich zu behandeln. Alle benutzten Gerätschaften sind nach dem Gebrauch in einwandfreien Zustand und vollständig zurückzugeben.

 

Vereinsboote stehen allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung.

Die Bootsnutzung ist im fairen und sportlichen Sinne unter den Vereinsmitgliedern untereinander abzustimmen. Besondere Rücksicht ist hierbei auf unsere aktiven Wettkampfruderer als auch die Kindergruppen zu nehmen. Der saisonale Bootsbenutzungsplan ist zu beachten.

 

Ruderboote sind durch den Benutzer in gereinigtem Zustand an dem zugewiesenen Lagerplatz abzulegen.

Die Rollsitze verbleiben in den jeweiligen Booten. Skulls und Riemen sind an den gekennzeichneten Stellen in der Bootshalle unterzubringen.

Schäden an Booten und Bootsmaterial sind im Fahrtenbuch zu dokumentieren.

Die jeweiligen Übungsleiter, Ruderwarte als auch der Bootswart sind über Schäden zusätzlich in Kenntnis zu setzen.

Jede Ausfahrt ist ausnahmslos vor Beginn im Fahrtenbuch einzutragen und am Ende der Ausfahrt vollständig und abschließend zu dokumentieren.

 

Die ordnungsgemäße Durchführung des Ruderbetriebes ist in der Ruderordnung geregelt.

Sie ist für alle Mitglieder des RC Plaue verbindlich.

 

Sportgeräte sind ausschließlich dem Zweck entsprechend zu betreiben als auch zu benutzen.

Eine zweckentfremdete Benutzung ist durch die Vereinsmitglieder und Nutzer zu unterlassen. Aushängende Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen als auch Pflegehinweise sind zu beachten.

Genutzte Sportgeräte gehören nach ihrer Nutzung gereinigt an deren vorgesehenen Aufbewahrungsort oder Standplatz.

 

Über Schäden oder Sicherheitsmängel an Sportgeräten sind unverzüglich die Übungsleiter zu informieren.

Werden durch die Vereinsmitglieder vorsätzlich und nachweislich Schäden oder Sicherheitsmängel nicht gemeldet, so wird dieser Umstand bei Kenntnis durch den Vorstand geahndet.

 

2. Nutzung des Bootshauses / Trainingsbetrieb

 

Ordentliche Mitglieder ab 18 Jahren können einen Schlüssel gegen Kaution für das Bootshaus erhalten.

Über die Ausgabe entscheidet der Vereinsvorstand.

Der ausgehändigte Schlüssel bleibt Eigentum des RC Plaue.

Bei Verlust des Schlüssels wird die Kaution einbehalten.

 

Die Benutzung des Bootshauses und deren Einrichtungen ist täglich bis 22.00 Uhr möglich. Eine darüberhinausgehende zeitliche Nutzung bedarf der Zustimmung des Vereinsvorstandes.

 

Kinder und Jugendliche können das Bootshaus zu den festgelegten Trainingszeiten nutzen.

 

Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, mit Wasser, Strom und Heizung sparsam umzugehen.

Nach Beendigung der Trainingszeiten ist das Licht auszuschalten und während der Heizperiode die Heizung in den genutzten Räumen auf Frostwächter zu stellen.

Das Bootshaus einschließlich Bootshallen, Nebengebäude und Außenanlagen ist bzw. sind verschlossen zu halten, sofern sich kein Vereinsmitglied im Bootshaus befindet.

 

Im Bootshaus, dessen Bootshallen, Nebengebäude und Außenanlagen ist durch jedes Vereinsmitglied stets auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

 

Die Mitglieder im Kinder- und Jugendalter werden in Bezug auf Ordnung und Sauberkeit vorrangig durch die Übungsleiter angeleitet und kontrolliert.

 

In allen Gebäuden des Bootshauses besteht absolutes Rauchverbot.

 

Der Verein übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder den Verlust von privatem Eigentum. Auch nicht für sich vorübergehend oder ständig im oder auf den Bootshausgelände befindlichem privaten Eigentum.

 

3. Vereinskleidung

 

Alle Vereinsmitglieder sind aufgefordert, zu Regatten und anderen Wettkämpfen weitgehend einheitliche Vereinskleidung zu tragen.

Muster und Preise der Vereinskleidung sind bei den Übungsleitern zu erfragen.

 

Auf jedem Fall ist zu gewährleisten, dass auf der getragenen Kleidung die Zugehörigkeit zum RC Plaue erkennbar ist.

 

4. Kinder- und Jugendtraining

 

Das Kinder- und Jugendtraining findet in den festgelegten Gruppen zu den von den Übungsleitern festgelegten Zeiten statt.

 

Die Verantwortung des Vereins für die am Trainingsbetrieb teilnehmenden Kinder und Jugendlichen beginnt mit dem Betreten des Bootshausgeländes und endet zum Trainingsende mit dessen Verlassen.

 

Um den Übungsbetrieb nicht zu behindern, ist pünktliches Erscheinen zu den Trainingsstunden eine Grundvoraussetzung.

 

Sofern Kinder am Training nicht teilnehmen können, bitten wir die Eltern um eine rechtzeitige Information an den Übungsleiter. 

 

Jugendliche haben hier Eigenverantwortung und informieren in einem solchen Fall die Übungsleiter selbständig.

 

Ausfahrten finden nur auf Weisung und in Begleitung der Übungsleiter statt. Den Anweisungen der Übungsleiter ist unbedingt Folge zu leisten.

Die ordnungsgemäße Durchführung des Ruderbetriebes ist in der Ruderordnung geregelt.

Sie ist für alle Mitglieder im RC Plaue verbindlich.

 

Bei Verstößen gegen die Vereinsdisziplin sind die Übungsleiter berechtigt, Kinder und Jugendliche vom Training auszuschließen.

Die Eltern sind hierfür umgehend durch die Übungsleiter zu informieren.

 

Für die Planung und Durchführung des Trainings und der Teilnahme an den Regatten ist der jeweilige Obmann als auch der Übungsleiter verantwortlich.

 

Es werden regelmäßige Elternversammlungen durchgeführt. Hierzu laden die Übungsleiter selbständig ein.

 

5. Kostenbeteiligung an Wettkämpfen

 

Kinder- und Jugendbereich

 

Der Verein trägt für die jeweiligen Wettkämpfe die Startgelder sowie die Transportkosten.

Die für den Wettkampf gemeldeten aktiven Sportler beteiligen sich an der Finanzierung der Startgelder/ Transportkosten in Form eines Eigenanteils.

Verantwortlich für die Abrechnung ist der jeweilige Obmann des Wettkampfes.

 

Für Sondervorhaben, wie z.B. zentrale Trainingslager, Meisterschaften und ähnliche Veranstaltungen, kann der Vorstand, auf vorherigen Antrag, Zuschüsse (z.B. für Verpflegung und Unterbringung) gewähren bzw. abweichende Regelungen treffen.

 

Übriger Wettkampfbereich

 

Für Sondervorhaben, wie z.B. zentrale Trainingslager, Meisterschaften und ähnliche Veranstaltungen, kann der Vorstand, auf vorherigen Antrag, Zuschüsse (z.B. für Verpflegung und Unterbringung) gewähren bzw. abweichende Regelungen treffen.

Die Abrechnung der Wettkampfkosten hat zeitnah mit vollständigen Belegen (innerhalb von vier Wochen) beim Schatzmeister zu erfolgen.

 

6. Vermietung von Räumen und Plätzen im Bootshaus und Bootshausgelände

 

Alle Angelegenheiten in Sachen Vermietung, wie u.a. Antrag, Koordinierung, Kommunikation, Schlüssel, Abrechnung, Übernahme und Abnahme, sind einem durch den Vorstand bevollmächtigten Vereinsmitglied zu übertragen (das bevollmächtigte Vereinsmitglied ist im erweiterten Organisationsplan benannt).

 

Gebühren für Vermietungen sind in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt.

Die Vermietung des Saales einschließlich Gastraumbenutzung erfolgt grundsätzlich mit einem abzuschließenden Nutzungsvertrag.

Gleiches gilt auch für die Nutzung von Übernachtungsmöglichkeiten.


Die Nutzung sanitärer Einrichtungen ist in der Vermietung enthalten.

 

Die Mietsachen sind in einem gereinigten Zustand zu übernehmen.

 

7. Mitgliedsbeiträge und Gebühren

 

In der Beitrags- und Gebührenordnung sind die Mitgliedsbeiträge und Gebühren aufgeführt und für den RC Plaue verbindlich geregelt.

Die Beitrags- und Gebührenordnung ist, wie auch die Satzung und weitere Ordnungen des RC Plaue für jedes Mitglied beim Vorstand einsehbar.

 

Die aktuelle Fassung der Beitrags- und Gebührenordnung wird auch auf der Homepage des Vereins bereitgestellt.

 

Der Schatzmeister entscheidet selbständig mit Informationspflicht an den Gesamtvorstand, ob in begründeten Fällen der Mitgliedsbeitrag in gestundeten Teilzahlungen entrichtet werden kann.

Die Möglichkeit der Stundung von Gebühren besteht nicht.

 

8. Arbeitsstundenregelung

 

Jedes ordentliche Vereinsmitglied ab Vollendung des 18. Lebensjahres leistet im Jahr nachweislich seinen Beitrag zur Werterhaltung und Pflege des Bootshauses, dessen Außenanlagen und des vorhandenen Bootsmaterials. Diese Leistung erfolgt unentgeltlich.

Der geleistete Beitrag ist mit Leistungsstunden nachzuweisen. 

 

Er wird durch ein beauftragtes Vereinsmitglied erfasst und dokumentiert (die beauftragten Vereinsmitglieder sind im erweiterten Organisationsplan benannt).

Die Dokumentation ist dem Vereinsvorstand bis zum 31.12. jeden Jahres durch die Beauftragten schriftlich vorzulegen.

 

Ordentliche Mitglieder leisten einheitlich 15 Stunden je Jahr (einheitlich = Mitglieder Ruderbereich, allg. Wassersport, Kraftsportler, Familienmitglieder).

 

Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder und Übungsleiter sind von der Arbeitsstundenregelung befreit.

 

In der Regel wird der zu leistende Beitrag an Tagen geleistet, zu denen gemeinschaftlich aufgerufen wird (siehe Veranstaltungsplan).

 

Nachweislich, mit dem Vereinsvorstand abgestimmter, selbständig geleisteter Beitrag, kann auf die Summe der Leistungsstunden angerechnet werden.

Die geleisteten Leistungsstunden sind dem für den Stundennachweis verantwortlichen Vereinsmitglied durch den Leistenden schriftlich mitzuteilen.

Sofern diese Stunden nicht gemeldet sind, besteht kein Anspruch auf Anrechnung unentgeltlich geleisteter Leistungsstunden.

 

Aufwändige und umfangreiche Arbeiten sind durch den Vereinsvorstand als gesonderte Projekte aufzurufen. Für die sichere und organisatorische Bearbeitung der Projekte benennt der Vorstand einen Projektleiter.

 

Für den Fall, dass kein oder kein ausreichender Beitrag an Leistungsstunden für das Kalenderjahr dokumentiert ist, besteht die Möglichkeit fehlende Leistungsstunden als entgeltlichen Beitrag abzuleisten.

 

Der entgeltliche Beitrag beträgt 15,00 € je Stunde.

 

Der Vorstand wertet den Beitrag auf Grundlage der Dokumentation der Leistungsstunden aus und fordert den offenen Beitrag für das rückwirkende Kalenderjahr mit einer Zahlungserinnerung ein.

 

Die Mitgliederversammlung beschließt die Arbeitsstundenregelung verpflichtend im Sinne der Satzung § 4 sowie der Beitrags- und Gebührenordnung.

 

9. Nutzung der Informationstafeln

 

Die Informationstafeln im Bootshausgelände und innerhalb des Bootshauses sind ausschließlich den abgestimmten und zum Aushang freigegebenen Informationen vorbehalten.

 

In Absprache mit dem Vereinsvorstand können auch Mitglieder Aushänge anbringen.

 

Die Bestückung der Informationstafeln obliegt dem Schriftführer.

 

10. Sprechzeiten des Vereinsvorstandes

 

Der Vereinsvorstand hat keine festen Sprechzeiten. Eine Terminvereinbarung für ein Gespräch ist erforderlich, sofern kein Vorstandsmitglied im Bootshaus bei direktem Besuch anzutreffen ist.

 

Freitags ist in der Regel ab ca. 19.30 Uhr ein Vorstandsmitglied im Bootshaus anzutreffen.

 

Die Ansprechbarkeit des Vorstandes wird sichergestellt durch den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter oder dem Schatzmeister.

Wird darüber hinaus das Gespräch mit einem weiteren Vorstandsmitglied gewünscht, so ist dies dem Vorstand rechtzeitig mitzuteilen.

 

Jeden letzten Freitag im Monat ab 19.00 Uhr findet eine „Kassenstunde“ statt. Die Durchführung obliegt dem Schatzmeister.

 

Die Vereinsordnung erlangt ihr Inkrafttreten mit dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 22.03.2024